1. Vorbemerkungen
Die Geldspielautomaten in Spielotheken und der Gastronomie (Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit) sind nicht durch den Glücksspielstaatsvertrag reguliert, wie die sehr ähnlichen Geldspielautomaten in den Spielbanken. Sie fallen unter das Gewerberecht und unterliegen insbesondere der Spielverordnung. Offiziell bieten sie also kein Glücksspiel an, sondern lediglich Unterhaltung. Die Vorschriften der Spielverordnung wurden elegant interpretiert, wodurch meines Erachtens ein sehr gefährliches Spielangebot entstanden ist. Der Umsatz dieser Industrie ist mittlerweile der größte unter den deutschen Glücksspielanbieter (Geldspielautomaten 32,6 %, Spielbanken 32,3 %, Lotto 27,3 %) und das Angebot wird derzeit massiv ausgebaut: die Anzahl Automaten in Gaststätten und Spielhallen ist innerhalb eines Jahres um 7 % gestiegen. Die Erfahrungen der Glücksspielsuchtfachleute in Forschung, Beratung, Therapie und Prävention machen deutlich:1. Das Automatenspiel, auch außerhalb der Spielbanken, ist Glücksspiel, durch das beträchtliche Vermögenswerte verloren werden können.2. Die Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit haben die höchste Verfügbarkeit (teilweise ein „rund um die Uhr“-Angebot, die größte Anzahl Standorte, im Vergleich zum staatlichen Angebot.)3. Der weit überwiegende Teil der Glücksspielsüchtigen in Beratung und Therapie nennt die Automaten als das bevorzugte Glücksspiel.4. In den Spielhallen und gastronomischen Betrieben mit Spielautomaten bestehen bisher nicht die notwendigen Strukturen (Sperrmöglichkeit, Früherkennungssystem, Personal), um einen wirkungsvollen Spielerschutz zu gewährleisten.Ich halte daher das Automatenspiel für das gefährlichste Glücksspielangebot in Deutschland.
2. Darstellung des Geschehens
Einer der größten Spielautomatenaufsteller in der BRD, die Schmidtgruppe (SFW GmbH), ist indirekt auf den Landeskoordinator für Glücksspielsuchtberatung und Prävention für Schleswig-Holstein zugekommen. Die Schmidtgruppe engagierte die Hazelnut Consulting GmbH, um ein Spielerschutzkonzept erstellen zu lassen und das Personal entsprechend zu schulen. Diese Beraterfirma kontaktierte den Landeskoordinator, um das entwickelte Konzept vorzustellen. Da der Koordinator bereits darin eine Art von Kooperation sah, die keine definierten Grundlagen hat, weil das Automatenspiel gesetzlich nicht als Glücksspiel geregelt wird, kontaktierte er den Inhaber der Schmidtgruppe mit der Bitte, folgender Aussage zuzustimmen: „Ich richte meinen Spielerschutz so aus, dass ich keinen Gast gefährde, problematischer oder pathologischer Spieler zu werden.“ Herr Ulrich Schmidt antwortete per Telefax und unterschrieb eine umformulierte Aussage: „Ich richte meinen Spielerschutz so aus, dass ich gefährdeten Spielern, alle mir zur Verfügung stehenden Informationen und Hilfen zukommen lasse.“ Diese Einlassung genügte zunächst, um den ersten Schritt einer Kooperation nicht zu verweigern. Am 19.05.2010 hat uns die Hazelnut Consulting GmbH das Spielerschutzsystem der Schmidtgruppe in der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e. V. präsentiert. Das Spielerschutzsystem der Schmidtgruppe läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass Spieler, die nach Hilfe fragen, an das bestehende Suchtberatungs- und Hilfesystem in Schleswig-Holstein weitergeleitet werden. Alle Servicekräfte und weite Teile des mittleren und oberen Managements sind dementsprechend geschult, bzw. sollen geschult werden. Zu den Suchtberatungsstellen, die sich in der Nähe der Schmidtspielstätten befinden, wird Kontakt aufgenommen, um Informationsmaterial zu erhalten, das man den Hilfesuchenden gibt, damit sie den Weg in das Hilfesystem finden. In den Spielstätten gibt es weitere Hinweise dazu. „Harte“ Maßnahmen wie z. B. ein „Aufschließen“ des Automaten durch ein elektronisches Identifikationssystem wurden von uns vorgeschlagen und von der Schmidtgruppe angeblich bereits angedacht. Die Möglichkeit einer Spielersperre gibt es noch nicht.
3. Fazit
Das Spielerschutzsystem der Schmidtgruppe benutzt die sekundäre Verhaltensprävention, um das „Problem“ dem Hilfesystem zu übertragen; d. h. hilfesuchende Spieler sollen in die bestehenden Hilfestrukturen vermittelt werden. Herr Ulrich Schmidt schrieb dazu in dem bereits erwähnten Fax: „Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass ein nachhaltiger Schutz dieser Personen durch eine therapeutische Maßnahme zustande kommt. Dies ist nach unserem Konzept zum Spielerschutz am ehesten durch eine Vermittlung in entsprechende Einrichtungen zu erreichen. “Grundsätzlich ist dies begrüßenswert. Leider beteiligt sich diese Industrie nicht an den dadurch entstehenden Kosten. Im Gegensatz zu den staatlich konzessionierten Glücksspielanbietern haben die Automatenaufsteller keine Zweckabgaben an das Land abzuführen, um die Suchtarbeit zu finanzieren. Eine primäre und tertiäre Prävention gibt es nicht, d. h. die Möglichkeiten der Verhaltensprävention werden nur partiell genutzt. Die Möglichkeiten der Verhältnisprävention werden nur unzureichend umgesetzt: Eine Sperrmöglichkeit, wie sie im Glücksspielstaatsvertrag vorgeschrieben ist, ist nicht existent. Auch die elektronischen Maßnahmen der Zugangskontrolle, wie sie inzwischen bei Zigarettenautomaten bestehen, werden nicht angewandt. Derartige harte Maßnahmen werden von der Bundesregierung als wirksam erachtet : „Als gezielte Maßnahme zur Reduzierung der individuellen Verfügbarkeit von Glücksspielen für Problemspieler eignen sich Maßnahmen wie Spielersperren, Zugangskontrollen oder verpflichtende Systeme zur Festlegung von Einsatz- und Verlustbegrenzung, einschließlich der Festlegung von Höchstgewinnen und Höchstverlusten. Diese Systeme bieten außerdem einen zusätzlichen Schutz Minderjähriger vor Glücksspiel. Die jeweiligen Maßnahmen sind an den spezifischen Gegebenheiten der unterschiedlichen Spielangebote auszurichten.“Es fehlen also sowohl strukturelle Maßnahmen als auch wichtige Verhaltenspräventionsansätze, um einen wirksamen Spielerschutz zu realisieren. Dennoch ist zu honorieren, dass die Schmidtgruppe einen ersten Schritt Richtung Spielerschutz gemacht hat und damit, im Vergleich zu den anderen großen Automatenaufstellern, eine Richtungsänderung begonnen hat.
Vom Landeskoordinator für Glücksspielsuchtberatung und Prävention für Schleswig-Holstein, Dipl.-Psych. Patrick Sperber, Kiel den 08.06.2010